Anlage 4 (zu § 18 BaFG) Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung

Kriterien zur Vornahme und Dokumentation der Beurteilung

  1. Verhältnis der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten zu den Gesamtkosten (Betriebs- und Investitionsausgaben) der Herstellung, des Vertriebs oder der Einfuhr des Produkts bzw. der Erbringung der Dienstleistung für die Wirtschaftsakteure.
    Kriterien zur Beurteilung der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:
    1. Kriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
      1. Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;
      2. Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;
      3. Kosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung bzw. die Erbringung von Dienstleistungen;
      4. Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;
      5. einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;
    2. Kriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
      1. Kosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts bzw. der Dienstleistung;
      2. im Rahmen der Produktionsprozesse entstehende Kosten;
      3. Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
      4. Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.
  2. Die geschätzten Kosten und Vorteile für die Wirtschaftsakteure, einschließlich Produktionsprozessen und Investitionen, im Verhältnis zu dem geschätzten Nutzen für Menschen mit Behinderungen, wobei die Anzahl der Nutzungen und die Nutzungshäufigkeit des betreffenden Produkts bzw. der betreffenden Dienstleistung zu berücksichtigen sind.
  3. Verhältnis der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten zum Nettoumsatz des Wirtschaftsakteurs.
    Kriterien zur Beurteilung der der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:
    1. Kriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
      1. Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;
      2. Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;
      3. Kosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung bzw. die Erbringung von Dienstleistungen;
      4. Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;
      5. einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;
    2. Kriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:
      1. Kosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts bzw. der Dienstleistung;
      2. im Rahmen der Produktionsprozesse entstehende Kosten;
      3. Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;
      4. Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.

BaFG mit letzter Änderung vom 28.06.2025 (BGBl. I Nr. 76/2023).

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Wie Kosten, Nutzen und Unternehmensgröße bei der Bewertung gewichtet werden

  • Kosten im Verhältnis zu Gesamtaufwand: Es wird geprüft, wie hoch die Nettokosten für Barrierefreiheit im Verhältnis zu den gesamten Betriebs- und Investitionskosten für Herstellung, Vertrieb, Einfuhr oder Dienstleistung sind
  • Welche Kosten zählen: Einmalige Organisationskosten wie Fachpersonal, Schulungen, neue Prozesse, Leitfäden und Einarbeitung in die Rechtslage plus laufende Kosten wie Planung von Barrierefreiheitsfunktionen, Produktionsaufwand, Tests und Dokumentation
  • Nutzen gegen Kosten: Es wird geschätzt, wie sich Kosten und Vorteile für das Unternehmen zu dem Nutzen für Menschen mit Behinderungen verhalten, inklusive Nutzungshäufigkeit und Anzahl der Nutzungen
  • Kosten im Verhältnis zum Umsatz: Zusätzlich wird geprüft, wie hoch die Nettokosten für Barrierefreiheit im Verhältnis zum Nettoumsatz des Wirtschaftsakteurs sind
  • Kostenarten auch hier: Für diese Umsatzprüfung gelten dieselben Kostenarten wie oben, also einmalige Organisationskosten und laufende Produktions- und Entwicklungskosten