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Nichtamtliche, kurze Zusammenfassung von § 44 BaFG Umsetzungshinweis (Fehler gefunden?)

Was regelt § 44 BaFG Umsetzungshinweis?

§ 44 BaFG ist ein Umsetzungshinweis. Die Vorschrift stellt klar, dass mit dem BaFG die Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in österreichisches Recht umgesetzt wird.

Im Zusammenhang des gesamten BaFG hat § 44 damit vor allem eine einordnende Funktion. Die Bestimmung enthält selbst keine eigenen Pflichten für Wirtschaftsakteure, Verbraucher oder Behörden, sondern benennt den unionsrechtlichen Ursprung des Gesetzes.

Vereinfachte, nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung von § 44 BaFG Umsetzungshinweis. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Gesetzestext.