Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, ABl. Nr. L 151 vom 07.06.2019 S. 70, umgesetzt.
BaFG mit letzter Änderung vom 28.06.2025 (BGBl. I Nr. 76/2023).
Nichtamtliche, kurze Zusammenfassung von § 44 BaFGUmsetzungshinweis (Fehler gefunden?)
Was regelt § 44 BaFGUmsetzungshinweis?
§ 44 BaFG ist ein Umsetzungshinweis. Die Vorschrift stellt klar, dass mit dem BaFG die Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in österreichisches Recht umgesetzt wird.
Im Zusammenhang des gesamten BaFG hat § 44 damit vor allem eine einordnende Funktion. Die Bestimmung enthält selbst keine eigenen Pflichten für Wirtschaftsakteure, Verbraucher oder Behörden, sondern benennt den unionsrechtlichen Ursprung des Gesetzes.