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Nichtamtliche, kurze Zusammenfassung von § 43 BaFG Verweisungen (Fehler gefunden?)

Was regelt § 43 BaFG Verweisungen?

§ 43 BaFG regelt, wie Verweisungen im BaFG auf andere Bundesgesetze zu verstehen sind. Gemeint ist immer die jeweils geltende, also aktuelle Fassung des anderen Bundesgesetzes. Im Zusammenhang des gesamten BaFG ist das eine allgemeine Auslegungsregel für das ganze Gesetz und keine eigene Pflichtvorschrift.

Vereinfachte, nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung von § 43 BaFG Verweisungen. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Gesetzestext.