Das Sozialministeriumservice und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz haben an der von der Europäischen Kommission gemäß Art. 28 der Richtlinie (EU) 2019/882 eingerichteten Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Österreichischen Behindertenrates mitzuwirken.
§ 40 BaFG Mitwirkung an der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission
BaFG mit letzter Änderung vom 28.06.2025 (BGBl. I Nr. 76/2023).