Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice und wegen Verletzung seiner Entscheidungspflicht kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
§ 31 BaFG Rechtmittel
BaFG mit letzter Änderung vom 28.06.2025 (BGBl. I Nr. 76/2023).
Gegen Bescheide des Sozialministeriumservice und wegen Verletzung seiner Entscheidungspflicht kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
BaFG mit letzter Änderung vom 28.06.2025 (BGBl. I Nr. 76/2023).
Aktualisiert zuletzt am 13.01.2026 Zitierweise Druckversion Fehler gefunden?
Inwieweit man gegen Entscheidungen des Sozialministeriumservice vorgehen kann